Energiesparen

1. Verordnung über Kurzfristmaßnahmen – EnSikuMaV

Für öffentliche Nichtwohngebäude gilt verpflichtend (unseres Wissens nach auch für Kirchen):

 

▪ Gemeinschaftsflächen (Durchgangsflächen) wie Flure und Treppenhäuser nicht heizen (§5)

▪ Absenken der Raumtemperaturen an Arbeitsplätzen auf 19°C (§6)

▪ Abschalten dezentraler Warmwassergeräte für Händewaschen (§7)

▪ keine Beleuchtung von Gebäuden und Denkmäler (also auch von Kirchen) von außen außer beiVeranstaltungen (§8)

Energieeinsparmaßnahmen Gemeindehaus

 

▪ Schließen alle Fenster und Türen dicht?

▪ Prüfen Sie Lüftungsklappen in Küche oder WCs.

▪ Werden alle Heizkörper warm?

           → entlüften und Wasser im Heizsystem nachfüllen

▪ Innenthermometer aufhängen

▪ ungenutzte Räume nur auf Grundtemperatur

▪ Einstellung oder Thermostatventile markieren (in jedem Raum)

▪ Flure, Treppenhäuser, Lager stärker senken

▪ Nutzer*innen auf Änderungen hinweisen

▪ Die Innentüren stets geschlossen halten

▪ Bei Bedarf und nach jeder Nutzung Stoßlüften!

          → Keine Kippstellung / Während: Thermostate aus

▪ Hygienisches Händewäsche klappt auch mit kaltem Wasser und Seife

▪ Warmwasser wo immer möglich abstellen

▪ An zentraler Stelle (Küche) sollte WW verfügbar sein

▪ Untertischgeräte und Kleinspeicher abschalten

▪ Kühlschränke

          - max. 8 °C / gut einräumen

          - Nutzung bündeln, ggf. abschalten

▪ Kaffee u. Tee nach Bedarf kochen

          - Warmhaltekanne statt Heizplatte

          - Betriebszeiten von Kaffeevollautomaten reduzieren

▪ Geschirrspüler erst einschalten, wenn die Maschine voll

▪ abschaltbare Steckerleiste in Büros

 

get connected